Rückhalteeinrichtungen - Wachaubus

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Seit April 2008 sind Kindersitze mit den Prüfnomen ECE E44/01 und ECE E44/02 Europaweit verboten.

Es dürfen nur noch Kindersitze mit der
Bezeichnung ECE R44/03 und ECE R44/04 verwendet werden.

Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach der
ECE-Regelung Nr. 44 in 5 "Gewichtsgruppen" eingeteilt:

Gruppe 0         bis   10 kg,            Kinder bis ca. 9 Monate
Gruppe 0+       bis   13 kg,            Kinder  bis ca 18 Monate
Gruppe 1          09 - 18 kg,            Kinder 08 -Monate bis 4 Jahre
Gruppe 2          15 - 25 kg,            Kinder 3,5 - 7 Jahre
Gruppe 3          22 - 36 kg,            Kinder  06 - 12 Jahre

Bei der Beförderung von Kindern und Schüler in Omnibussen, welche mit Sicherheitsgurten (Dreipunktgurten) ausgestattet sind, sind ebenfalls Sitzerhöhungen, Sitzkissen oder entsprechende Rückhalteeinrichtungen zu verwenden.
Werden die geforderten Rückhalteeinrichtungen nicht vom Busunternehmen zur Verfügung gestellt, müssen diese von den Eltern beritgestellt werden.
Eine Beförderung ohne den entsprechenden Rückhalteeinrichtungen ist nicht gestattet.
Furth/Göttweig im Weltkulturerbe Wachau !
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