Allgemeine Vorschriften - Wachaubus

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Schülerbeförderung ist die Beförderung von Schülern während der allgemeinen Schulpflicht, auf Grundlage des Schulunterrichtsgesetzes
von der Wohnung zur Schule, und von der Schule zur Wohnung,
von der Wohnung zum Kindergarten, und vom Kindergarten zur Wohnung

Die Beförderung auf Grundlage des Schulunterrichtsgesetzes schließt auch die Beförderung im Rahmen von Schulveranstaltungen (Ausflüge-Schikurse-Besichtigungen usw.) mit ein.
Die Vorschriften für die Schülerbeförderung sind auch auf die Beförderung von Kindergartenkinder anzuwenden.

Um den besonderen Schutz bei der Schülerbeförderung zu genießen,
sind die Fahrzeuge besonders auszustatten,
und
die Lenker haben im Zuge der Beförderung besondere Vorschriften einzuhalten.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die Vorschriften bei Schülertransporten,
und fordern diese auch bei ihrem Schulbusunternehmen, der ihr Kind befördert ein.

Die nachfolgend angeführten Vorschriften gelten nicht bei der Schülerbeförderung
im Rahmen eines öffentlichen Linienverkehrs,
auf Grundlage des Kraftfahrliniengesetzes.

Wir befördern jeden Tag ihren größten Schatz, ihr "Kind".

Sicherheit ist unsere Aufgabe, Service unsere Leidenschaft !

Furth/Göttweig im Weltkulturerbe Wachau !
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