Corona-Vorschriften-Transport - Wachaubus

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Die Schulen beginnen ab dem 18. Mai 2020 wieder mit dem Unterricht, dadurch
beginnt auch wieder die Beförderungszeit für die Schüler.

Viele Maßnahmen wurden zur Vermeidung der Krankheit
vom Gesundheitsministerium der Republik Österreich
für die Schülertransporte im Gelegenheitsverkehr erlassen.
Dadurch ergeben sich für unser Unternehmen zustzliche Beförderungsfahrten,
was zur Folge hat, dass der Beginn der Unterrichtszeiten nicht zeitgerecht eingehalten werden kann.

Mit den Hygjenemaßnahmen soll eine mögliche Ausbreitung im wensentlichen verhindert werden.
Außerdem wird durch die zustätzlichen Maßnahmen für einen eventuellen Vorfall gewährleistet,
dass die  möglichen Kontaktpersonen während des Transportes lückenlos und sofort nachgewiesen werden können.





Transportvorschrift:

In einem Bus für maximal 9 Sitzplätze/Persoen einschließlich dem Lenker
dürfen ab dem 18. Mai 2020 nur mehr 5 Personen/Kinder befördert werden.
Der mittlere Sitzplatz in jeder  Sitzreihe des Fahrzeuges muss freigehalten werden.
Furth/Göttweig im Weltkulturerbe Wachau !
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